Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen - GeschGehG
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Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen - GeschGehG
Warum Unternehmen ihre Geheimhaltungsvereinbarungen überprüfen sollten
Ziele
In dieser Veranstaltung informieren wir Sie über Inhalte und Auswirkungen des GeschGehG. Sie erhalten Empfehlungen, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen Sie einleiten sollten. Erste Erfahrungen und Urteile liegen bereits vor und werden vom Referenten erläutert.
Jedes Unternehmen verfügt über wertvolle geheime Informationen. Neben technischen Erfindungen gehören auch Kundenlisten, Kalkulationen, Bezugsquellenverzeichnisse, Quellcodes und Passwörter dazu. Durch die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung der Wirtschaft erhöht sich das Risiko des Geheimnisverlustes ebenso wie durch die coronabedingte Verlagerung der Arbeit ins Homeoffice. Geheimnisschutz besteht nur, wenn „angemessene Maßnahmen der Geheimhaltung“ nachgewiesen werden können. Unternehmen müssen auch prüfen, ob Informationen, die ihnen zum Beispiel von Arbeitnehmern oder Geschäftspartnern zur Verfügung gestellt werden, rechtmäßig erworben wurden. Sie haften, auch wenn Sie selbst nicht unrechtmäßig gehandelt haben! Daher ist es angeraten zu überprüfen, ob in Vereinbarungen ausreichend Geheimhaltungspflichten vereinbart wurden.
Inhalte
Zielgruppen
Geschäftsführung und Führungskräfte, Management & Führung
Methoden
Technische Vorraussetzungen
Referentin/Referent/Referenten
Programm / Seminare in Südwestfalen / Und noch mehr Recht /
Seminarnummer: BB-RF-229-w
Termin auf Anfrage
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Unverbindliche Vormerkung
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Dauer: 2:30 Stunden
Weiterbildungsorganisation
Roman Kehr
02371-8291-958
kehr@bwnrw.de