Hinweisgeberschutzgesetz - Kompaktwissen zum Betrieb einer internen Meldestelle
Programm / Seminare für Fach- und Führungskräfte (BB) / Unternehmensrecht /
Seminarnummer: BB-RF-095-w
Dauer: 2:30 Stunden
Weiterbildungsorganisation
Daniela Triestram
0211/4573- 285
triestram@bwnrw.de
Hinweisgeberschutzgesetz - Kompaktwissen zum Betrieb einer internen Meldestelle
Ziele
Seit 2024 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft und verpflichtet Beschäftigungsgeber mit mindestens 50 Mitarbeitern, eine interne Meldestelle einzurichten, um Whistleblowern zu ermöglichen, Gesetzesverstöße zu melden. Doch was ist zu tun, wenn eine Meldung eingeht?
Zwar enthält das HinSchG einige Regelungen, die bei der Bearbeitung von Meldungen eingehalten werden müssen (z. B. die Wahrung der Vertraulichkeit). Darüber, wie die Untersuchung einer Meldung und das Abstellen eines Verstoßes in der Praxis erfolgen kann, enthält das Gesetz dagegen kaum Angaben.
Der professionelle Betrieb einer internen Meldestelle fördert nicht nur ein ethisches und rechtskonformes Verhalten des Unternehmens, sondern ist zudem essentiell für die Aufklärung und Prävention von Verstößen. Aus Unternehmenssicht empfiehlt sich, für die Bearbeitung von Meldungen Standardprozesse zu definieren und zu befolgen, um bei der Untersuchung gemeldeter Verstöße keine Fehler zu begehen und den größtmöglichen Erkenntnisgewinn zu erreichen.
Das Seminar gibt einen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen an den Betrieb einer internen Meldestelle und zeigt anhand praxisnaher Beispiele auf, wie ein professionelles Fallmanagement durchgeführt werden kann.
Inhalte
Zielgruppen
Verantwortungsträger für den Betrieb einer internen Meldestelle nach HinSchG, Datenschutzbeauftragte, alle sonstigen Personen, die in ihrem Unternehmen oder ihrer Organisation für die Entgegennahme / die Bearbeitung von Meldungen zuständig sind
Methoden
Vortrag, Diskussion und praxisnahe Beispiele



