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Hinweisgeberschutzgesetz - Kompaktwissen zum Betrieb einer internen Meldestelle

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Hinweisgeberschutzgesetz - Kompaktwissen zum Betrieb einer internen Meldestelle

Ziele

Am 2. Juli 2024 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Es verpflichtet Beschäftigungsgeber mit mindestens 50 Mitarbeitern eine interne Meldestelle einzurichten, um Whistleblowern zu ermöglichen, Gesetzesverstöße zu melden. Doch was ist zu tun, wenn eine Meldung eingeht?  

Zwar enthält das HinSchG einige Regelungen, die bei der Bearbeitung von Meldungen eingehalten werden müssen (z.B. die Wahrung der Vertraulichkeit), aber darüber, wie die Untersuchung einer Meldung und das Abstellen eines Verstoßes in der Praxis erfolgen kann, enthält das Gesetz dagegen kaum Angaben. Der professionelle Betrieb einer internen Meldestelle fördert nicht nur ein ethisches und rechtskonformes Verhalten des Unternehmens, sondern ist zudem essentiell für die Aufklärung und Prävention von Verstößen. Aus Unternehmenssicht empfiehlt sich, für die Bearbeitung von Meldungen, Standardprozesse zu definieren und zu befolgen, um bei der Untersuchung gemeldeter Verstöße keine Fehler zu begehen und den größtmöglichen Erkenntnisgewinn zu erreichen.

Das Seminar gibt einen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen an den Betrieb einer internen Meldestelle und zeigt anhand praxisnaher Beispiele auf, wie ein professionelles Fallmanagement durchgeführt werden kann.

 

Inhalte

  • Überblick über alle gesetzlichen Pflichten für Unternehmen nach dem HinSchG
  • Übersicht über den Anwendungsbereich und Schutzumfang des HinSchG: Was kann an die interne Meldestelle gemeldet werden? Wer ist vom HinSchG geschützt?
  • Handlungsempfehlung für ein rechtskonformes und professionelles Fallmanagement: Wie können eine Stichhaltigkeitsprüfung und eine interne Untersuchung durchgeführt werden?
  • Übersicht einzuhaltender datenschutzrechtlicher Vorgaben
  • Praxisnahe Fallbeispiele

Zielgruppen

Verantwortungsträger für den Betrieb einer internen Meldestelle nach HinSchG, Datenschutzbeauftragte, alle sonstigen Personen, die in ihrem Unternehmen oder ihrer Organisation für die Entgegennahme / die Bearbeitung von Meldungen zuständig sind

Methoden

Vortrag, Diskussion und praxisnahe Beispiele

Technische Vorraussetzungen

Für die Teilnahme sind ein PC oder Laptop mit stabilem Internetzugang, Audio, Mikrofon (Headset) und Kamera erforderlich. 

Referentin/Referent/Referenten

Caroline Janssen

Angestellte Rechtsanwältin in der Kanzlei Scheja & Partner Rechtsanwälte in Bonn

Frédéric Michel

Rechtsanwalt, Tätigkeitsschwerpunkten Datenschutz- und IT-Recht; Beratung von Unternehmen und Konzernen im nationalen und internationalen Datenschutzrecht bei Scheja & Partner Rechtsanwälte, Bonn

Programm / Seminare für Fach- und Führungskräfte (BB) / Und noch mehr Recht /

 
 

Seminarnummer: BB-RF-095-w

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24.06.2025 | Online
10:30 - 13:00 Uhr

Termin, Ort

24.06.2025, Online

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Kosten

Online Seminargebühr265,00 €
Gesamt265,00 €

Dauer: 2:30 Stunden

Weiterbildungsorganisation

Daniela Triestram
0211/4573- 285
triestram@bwnrw.de

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