Kündigung wegen Alkohol, Drogen, Sucht
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Kündigung wegen Alkohol, Drogen, Sucht
Ziele
5 bis 7 % aller Mitarbeiter gelten als alkoholabhängig, weitere 10 bis 15 % als alkoholgefährdet. Alkoholabhängige Mitarbeiter fehlen häufiger, sind öfter in Betriebsunfälle verwickelt und verursachen höhere Entgeltfortzahlungskosten. Diese Erkenntnisse zwingen die Unternehmen – nicht zuletzt aus Fürsorgegesichtspunkten – dazu, die Augen nicht zu verschließen und nach Möglichkeit (präventive) Strategien zu entwickeln und umzusetzen. Hierbei kommt den betrieblichen Vorgesetzten eine Schlüsselfunktion zu. Die Erarbeitung und Umsetzung solcher Strategien erfordert arbeitsrechtliche Kenntnisse, gerade auch um für den Fall gewappnet zu sein, dass das Arbeitsverhältnis mit dem verhaltensauffälligen Mitarbeiter gekündigt werden soll. Das Seminar vermittelt einen umfassenden Überblick über präventive und repressive Strategien im Umgang mit Alkohol und Drogen im Betrieb – aus arbeitsrechtlicher Sicht.
Inhalte
Zielgruppen
Personalleiter, Führungskräfte und Mitarbeiter aus dem Personalwesen
Methoden
Webinar, Vorträge, Besprechung von Beispielsfällen, Diskussion
Technische Vorraussetzungen
Für die Teilnahme sind ein PC, Laptop oder Tablet mit Internetzugang, Audio, ggf. Kamera und Headset erforderlich.
Referentin/Referent/Referenten
Thorsten Armborst
Programm / Seminare für Fach- und Führungskräfte (BB) / Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht /
Seminarnummer: BB-RF-026-w
Termin auf Anfrage
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Unverbindliche Vormerkung
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Dauer: 3:30 Stunden
Weiterbildungsorganisation
Gabi Pongratz
0211 4573-248
pongratz@bwnrw.de
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