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21.06.2023: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Was will der Gesetzgeber und was muss gemacht werden? (Online-XTRASEMINAR)

Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Alle Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmern, die ihre Hauptverwaltung, ihren Verwaltungs- oder Satzungssitz oder eine Zweigniederlassung in Deutschland haben, mußten bis dahin ihre Lieferketten auf Verletzungen von grundlegenden Menschenrechts- und Umweltstandards ebenso wie auf das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit überprüfen und diese verhindern. Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden fallen ab 2024 unter dieses Gesetz. Kleinere Unternehmen können als Teil einer Lieferkette wiederum auch von den Sorgfaltspflichten ihrer Kunden betroffen sein.

Deshalb informiert die Sonderveranstaltung Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Was will der Gesetzgeber und was muss gemacht werden? am 21. Juni 2023 von 9.30 Uhr bis ca. 16.00 Uhr online über die wesentlichen Inhalte und die wichtigsten Anforderungen wie Grundsatzerklärung, Risikomanagement, Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, Beschwerdeverfahren sowie Dokumentations- und Berichtspflichten und auch die zu treffenden Maßnahmen für die Umsetzung des LkSG. Der Referent Dr. Jan Tibor Lelley als Fachanwalt für Arbeitsrecht übernimmt dabei die arbeitsrechtlichen Implikationen und Dr. Tobias Eggers als Fachanwalt für Strafrecht die strafrechtlichen Aspekte.

Das Seminar richtet sich an die Geschäftsführung, Vorstände, Fach- und Führungskräfte aus Bereichen wie Einkauf, Produktion, Lieferantenmanagement, Logistik, Qualitätsmanagement, Compliance, Personal, Recht, Organisation sowie Interessierte, die ebenfalls vom LkSG tangiert werden.

Die Seminargebühr beträgt 375 Euro pro Person inkl. Seminarmaterialien.=> ANMELDUNG/PROGRAMM

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