Achtsamkeit im Beruf – Ein Weg zu mehr Ruhe und Gelassenheit
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Achtsamkeit im Beruf – Ein Weg zu mehr Ruhe und Gelassenheit
Seminar nach § 37 Abs. 7 BetrVG
Ziele
Neben den Kenntnissen des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts verlangt die Tätigkeit als Betriebsrats- und JAV-Mitglieder mittlerweile auch, dass sich diese in den Anforderungen und Themen einer immer komplexer werdenden Arbeitswelt auskennen und außerdem für ihre Gesprächsführung mit den unterschiedlichsten Gruppen im Unternehmen über soziale und kommunikative Kompetenzen bis hin zu mediatorischen Fähigkeiten verfügen. Diese Aufgabenkomplexität des Amtes, der Wechsel zwischen verschiedenen Rollen und oft auch die Verschiebung von Grenzen zwischen dem Arbeits- und Privatleben können Stress und Überforderung verursachen und sich so negativ auf die Motivation, Leistungsfähigkeit und Gesundheit auswirken. Ein Weg zu mehr Ruhe und zu mehr innerer Gelassenheit und zur Stärkung des persönlichen Wohlbefindens ist das Erfahren von Achtsamkeit im Beruf. In diesem Seminar erleben die Teilnehmer, wie sie selbst Einfluss auf ihr Denken – Fühlen – Erleben – Handeln nehmen können, wie sie durch Achtsamkeit in ihrem Arbeitsalltag entspannter arbeiten und diese sogar in ihr Unternehmen integrieren können.
Inhalte
Zielgruppen
Mitglieder des Betriebsrats- und der Jugend- und Auszubildendenvertretung
Methoden
Kurze Theorieinputs, Übungen, Erfahrungsaustausch, Tipps und Arbeitsmaterial
Technische Vorraussetzungen
Für die Teilnahme sind ein PC oder Laptop mit stabilem Internetzugang, Audio, Mikrofon (Headset) und Kamera erforderlich.
Referentin/Referent/Referenten
Programm / Seminare für Betriebsratsmitglieder-JAV (BR) / 5. Zukunftsorientiert handeln /
Seminarnummer: BR-LG-002
Termin auf Anfrage
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Unverbindliche Vormerkung
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Dauer: 2 Tage , max. Teilnahmezahl: 12
Weiterbildungsorganisation
Daniela Triestram
0211/4573- 285
triestram@bwnrw.de
Hinweise:
Die BRS-Seminargebühr umfasst grundsätzlich auch die Kosten für die Verpflegung und die Übernachtung im Einzelzimmer bei mehrtägigen Seminaren (s. AGB).
BRS-Seminargebühr für Mitglieder: Für Unternehmen, die über ihre Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband auch Mitglied im BWNRW sind, ist eine ermäßigte Seminargebühr vorgesehen.