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Änderung des Infektionsschutzgesetzes und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung – Was nun?

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Änderung des Infektionsschutzgesetzes und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung – Was nun?

Ziele

Mit Wirkung zum 19. März 2022 sind zahlreiche Regelungen im bisherigen Infektionsschutzgesetz (IfSG) ausgelaufen, die für die Unternehmen bisher als Vorgaben zum Infektionsschutz gegen das Coronavirus zu beachten waren. Hierzu zählt unter anderem das Auslaufen der 3-G Nachweiskontrolle im Rahmen der betrieblichen Zugangskontrolle sowie die Beendigung der sog. Homeofficeangebotsverpflichtung für Arbeitgeber. Zudem hat das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (BMAS) ein neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) für die Betriebe erlassen, die seit dem 20. März 2022 in Kraft getreten ist. Das neue IfSG enthält weniger Handlungsmöglichkeiten für die einzelnen Bundesländer. Sie können nur noch in sog. „Hot Spots“ weiterhin strenge Schutzmaßnahmen anordnen, ansonsten sind sie auf einige wenige „sog. Basisschutzmaßnahmen (u.a.: Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr) verweisen. Allerdings hat der Bund den Ländern die Möglichkeit bis zum 2. April 2022 gegeben, wovon das Land Nordrhein-Westfalen in Teilen Gebrauch gemacht hat.

 

In dem zweistündigen Online-XTRASEMINAR wird ein Überblick über die unübersichtliche Regelungssystematik und die wesentlichen Schutzmaßnahmen im IfSG, der Corona-ArbSchV und den Länderverordnungen in NRW gegeben. Darüber hinaus werden etwaige Gestaltungsoptionen sowie deren rechtliche Voraussetzungen für Arbeitgeber erörtert, die aus Infektionsschutzgründen bestimmte Schutzmaßnahmen in ihren Betrieben fortführen möchten.

Inhalte

  • Überblick über Regelungssystematik und wesentliche Schutzmaßnahmen im IfSG, der Corona-ArbSchV und den Länderverordnungen in NRW: Löschpflichten · Erfassen sensitiver Daten · Pflicht zur Erstellung oder Fortschreibung eines betrieblichen Infektionsschutzgesetzes mit Maßnahmen zur Kontaktreduzierung · Bereitstellung von Mund-Nasen- Bedeckungen · Testangebote · Prüfpflicht von Homeofficetätigkeiten
  • Gestaltungsoptionen und rechtliche Voraussetzungen für Arbeitgeber: Maskenpflicht · Testpflicht · Homeofficetätigkeiten

Zielgruppen

Führungskräfte und Personalverantwortliche

Methoden

Online-Seminar, Überblick und Erläuterung der aktuellen gesetzlichen Regeln, Fallbeispiele

Referentin/Referent/Referenten

Walter Korte

Geschäftsführer und juristischer Referent bei METALL NRW, Verband der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen e. V., Fachbereich Recht, Verfasser und Mitautor arbeitsrechtlicher Fach- und Lehrbücher

Programm / Seminare für Fach- und Führungskräfte (BB) / 1. Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht /

 
 
 

Seminarnummer: BB-VA-192-w

Termin auf Anfrage

Dauer: 2 Stunden

Weiterbildungsorganisation

Marie-Claire Aschmann
0211 4573-285
aschmann@bwnrw.de

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