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Arbeitsrecht Frankreich: Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern nach den letzten Reformen rechtssicher gestalten

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Arbeitsrecht Frankreich: Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern nach den letzten Reformen rechtssicher gestalten

Ziele

Frankreich zählt zu den wichtigsten Wirtschaftspartnern Deutschlands. Für deutsche Unternehmen, die in Frankreich tätig sind – ob mit Tochtergesellschaften, entsandten Mitarbeitenden oder französischen Partnerfirmen – ist ein Verständnis des französischen Arbeitsrechts unerlässlich. Die arbeitsrechtlichen Regelungen unterscheiden sich zum Teil erheblich von denen in Deutschland. Wer sie kennt, kann rechtliche Stolperfallen vermeiden, Risiken minimieren und zugleich die Zusammenarbeit im Nachbarland effizienter gestalten.

 

Das Seminar soll den Teilnehmenden daher einen Überblick zu den praxisrelevantesten Regeln des französischen Arbeitsrechts verschaffen und sie für die Unterschiede zu dem deutschen Arbeitsrecht sensibilisieren.

 

Ein Fokus im Seminar wird auch auf die immer mehr an Bedeutung gewinnende mentale Gesundheit von Arbeitnehmenden am Arbeitsplatz gelegt. Die Referenten möchten in diesem Zusammenhang insbesondere einen Blick auf Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz geben. Was bedeutet Mobbing und Diskriminierung konkret, wie erkennt man diese, welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten – und vor allem, wie können Unternehmen und Führungskräfte wirksam dagegen vorgehen.

Inhalte

  • Arbeitsvertrag
  • Abschluss des Arbeitsvertrags (1 Std.)
  • Bestimmung des anwendbaren Tarifvertrags
  • Befristeter und unbefristeter Arbeitsvertrag
  • Probezeit
  • Arbeitszeitregelung
  • Andere mögliche Vertragsklauseln (Homeoffice; Mobilitätsklausel etc.)
  • Beendigung des Arbeitsvertrags (2 Std.)
  • Einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsvertrags
  • Kündigung (personenbedingt und betriebsbedingt)
  • Fokus auf den kollektiven Stellenabbau: Grenzen von individuellen Aufhebungsvereinbarungen, kollektive Aufhebungsvereinbarung; betriebsbedingte Massenentlassungen)
  • Prozessrisiko

 

  • Personalentsendung zwischen Deutschland und Frankreich (1 Std.)
  • Formalitäten
  • Zwingende zu beachtende Vorschriften des französischen Arbeitsrechts für die Dauer der Entsendung
  • Sozialversicherung

 

  • Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz (1 Std.)
  • Erkennen von Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz
  • Pflichten des Arbeitgebers: Vorbeugungsmaßnahmen und Handlungspflichten
  • Sanktionen für die Täter von Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz

 

  • Kurzer Überblick zu aktueller Rechtsprechung bzw. aktuellen Gesetzen im französischen Arbeitsrecht (30 min)

Zielgruppen

Geschäftsführung, Führungskräfte, Personalverantwortliche

Methoden

Online-Seminar, Vortrag, aktiver Austausch mit den Teilnehmern/-innen

Technische Voraussetzungen

Für die Teilnahme sind ein PC, Laptop oder Tablet mit Internetzugang, Audio, ggf. Kamera und Headset erforderlich.

Referentin/Referent/Referenten

Almut Weise

Schwerpunkte:

  • Französisches Individualarbeitsrecht
  • Kollektives Arbeitsrecht
  • Französisches Sozialversicherungsrecht
  • Rechtsstreitigkeiten vor französischen Arbeitsgerichten im Rahmen der Anfechtung von Kündigungen
Leonie Fritz

Schwerpunkte:

  • Französisches Individualarbeitsrecht
  • Kollektives Arbeitsrecht
  • Französisches Sozialversicherungsrecht
  • Rechtsstreitigkeiten mit Krankenkassen
  • Rechtsstreitigkeiten vor französischen Arbeitsgerichten im Rahmen der Anfechtung von Kündigungen

Programm / Online-Seminare - Digitale Weiterbildung / Recht International /

 
 

Seminarnummer: BB-RF-059-w

Termin auf Anfrage
Unverbindliche Vormerkung

Dauer: 5:30 Stunden

Weiterbildungsorganisation

Daniela Triestram
0211/4573- 285
triestram@bwnrw.de

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