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Arbeitsrecht Spanien: Spanisches Arbeitsrecht in der Praxis

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Arbeitsrecht Spanien: Spanisches Arbeitsrecht in der Praxis

Ziele

Neben den Tarifverträgen ist das spanische Arbeitsgesetz (Estatuto de los Trabajadores, ET) die wichtigste gesetzliche Grundlage des spanischen Arbeitsrechts. Eine umfassende Reform mit sehr komplexen Regelungen des spanischen Arbeitsrecht fand zuletzt 2012 statt. Neue Bestimmungen zum Home-Office gibt es seit Juni 2022.

Das Seminar legt ein besonderes Augenmerk auf jene Fragestellungen, mit denen sich deutsche Unternehmen insbesondere bei der Begründung und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Arbeitnehmern in Spanien auskennen sollten. 

Inhalte

  • Begründung des Arbeitsverhältnisses: Inhalt und Form des Arbeitsvertrags, Arten von Arbeitsverträgen, Entsendung von Mitarbeiter nach Spanien
  • Arbeitsbedingungen: Regelungen zur Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung, das Gehalt des Arbeitnehmers, Telearbeit
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Kündigung, Abfindungen
  • Kollektives Arbeitsrecht in Spanien: Gewerkschaften, Arbeitnehmervertreter, Tarifrecht

Zielgruppen

Geschäftsführer, Personalleiter sowie Fach- und Führungskräfte aus dem Personalmanagement

Technische Vorraussetzungen

Für die Teilnahme sind ein PC, Laptop oder Tablet mit Internetzugang, Audio, ggf. Kamera und Headset erforderlich.

Referentin/Referent/Referenten

Nerea Albert
Talmac Bel Geronés

Rechtsanwalt, Partner der Anwaltskanzlei fieldfisher JAUSAS Barcelona/Madrid und Leiter der Arbeitsrechtsabteilung

Programm / Seminare für Fach- und Führungskräfte (BB) / Internationales /

 
 

Seminarnummer: BB-RF-063-w

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23.11.2023 | Online
09:30 - 15:30 Uhr

Termin, Ort

23.11.2023, Online

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Kosten

Online Seminargebühr330,00 €
Gesamt330,00 €

Dauer: 4 Stunden

Weiterbildungsorganisation

Gabi Pongratz
0211 4573-248
pongratz@bwnrw.de

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