Arbeitsschutzgesetz, Verordnungen und zentrale arbeitsschutzrechtliche Fragestellungen
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Arbeitsschutzgesetz, Verordnungen und zentrale arbeitsschutzrechtliche Fragestellungen
Ziele
Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Beschäftigten eine arbeitsvertragliche Schutz- und Fürsorgepflicht: Er sorgt dafür, dass die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit sichergestellt und deren Arbeitsbedingungen menschengerecht gestaltet sind. Dies sind nicht nur Forderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und seinen zahlreichen Verordnungen, sondern wichtige Säulen einer Unternehmens- und Präventionskultur. Die Gefährdungsbeurteilung stellt nach dem ArbSchG den dafür zentralen Prozess zur Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen dar und ist eine notwendige Voraussetzung für die Erfüllung der betrieblichen Arbeitsschutzpflichten. Generell regelt das ArbSchG nur den Rahmen und lässt viel Raum für betriebliche Lösungen bzw. die Durchführung erforderlicher Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes; technische Regeln und Richtlinien unterstützen den Arbeitgeber.
In diesem Seminar erhalten die Teilnehmenden einen Überblick über die wichtigsten Regelungen des ArbSchG. Die Inhalte werden praxisorientiert anhand von Auszügen aus dem ArbSchG, Verordnungen und betrieblich installierten Checklisten vermittelt. Weiterhin wird auf die Durchführung einer ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung und zentrale arbeitsschutzrechtliche Fragestellungen eingegangen, die immer wieder in der Praxis auftauchen.
Inhalte
Zielgruppen
Betriebsratsmitglieder und Nachrücker
Methoden
Vortrag, Diskussion, Praxisbeispiele
Referentin/Referent/Referenten
Programm / Seminare für Betriebsratsmitglieder-JAV (BR) / Betriebsratsarbeit in der Praxis /
Seminarnummer: BR-VT-028
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Termin auf Anfrage
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Unverbindliche Vormerkung
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Dauer: 1 Tag , max. Teilnahmezahl: 0
Weiterbildungsorganisation
Daniela Triestram
0211/4573- 285
triestram@bwnrw.de
Hinweise:
Die BRS-Seminargebühr umfasst grundsätzlich auch die Kosten für die Verpflegung und die Übernachtung im Einzelzimmer bei mehrtägigen Seminaren (s. AGB).
BRS-Seminargebühr für Mitglieder: Für Unternehmen, die über ihre Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband auch Mitglied im BWNRW sind, ist eine ermäßigte Seminargebühr vorgesehen.
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