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Besonderheiten im Umgang mit schwerbehinderten Menschen im Bewerbungsprozess

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Besonderheiten im Umgang mit schwerbehinderten Menschen im Bewerbungsprozess

Ziele

Das Arbeits- und Sozialrecht enthält zahlreiche Schutzvorschriften für Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen. Diese greifen nicht erst in einem bestehenden Arbeitsverhältnis, sondern schon bei der Planung und Besetzung freier Stellen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens. Arbeitgeber müssen dabei vielfältige Pflichten beachten, da Verstöße Schadensersatzansprüche gemäß § 15 AGG nach sich ziehen können.

 

Das Seminar bietet einen umfassenden Überblick über die aktuellen rechtlichen Anforderungen und die jüngste Rechtsprechung zum Umgang mit schwerbehinderten Menschen im Bewerbungsprozess. Es werden praxisrelevante Themen behandelt, um potenzielle Haftungsrisiken zu minimieren.

Inhalte

  • Vor der Stellenausschreibung: Welche Vorgaben sind einzuhalten?
  • Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit: Worauf ist bei der Nutzung zu achten?
  • Beteiligungsrechte: Rolle der Schwerbehindertenvertretung und des Betriebsrats
  • Umgang mit Bewerbungen: Rechte und Pflichten im Bewerbungsprozess schwerbehinderter Menschen
  • Rechtsverstöße: Konsequenzen und der ggf. mögliche Einwand des Rechtsmissbrauchs bei sogenannten „AGG-Hoppern“

Zielgruppen

Das Seminar richtet sich an Personalverantwortliche und Führungskräfte.

Methoden

Kurzreferate, Diskussion, Erfahrungsaustausch

Referentin/Referent/Referenten

Mara Meyer

Juristische Referentin für Arbeits- und Sozialrecht bei unternehmer nrw, Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen e. V., Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Programm / Seminare für Fach- und Führungskräfte (BB) / Personalmanagement /

 
 

Seminarnummer: BB-RF-435-w

Termin auf Anfrage
Unverbindliche Vormerkung

Dauer: 1:30 Stunden

Weiterbildungsorganisation

Daniela Triestram
0211/4573- 285
triestram@bwnrw.de

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