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Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz

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Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz

Ziele

Dieses Seminar informiert aktuell über die wichtigen und besonders praxisrelevanten Auswirkungen für die Unternehmen des am 18.06.2021 in Kraft getretenen Betriebsrätemodernisierungsgesetzes.

Inhalte

  • Überblick Betriebsverfassungsgesetz
  • Virtuelle Betriebsratssitzungen (§ 30 BetrVG)
  • Beschlüsse des Betriebsrats (§ 33 BetrVG)
  • Sitzungsniederschrift (§ 34 BetrVG)
  • Kosten- und Sachaufwand des Betriebsrats (§ 40 Abs. 2 BetrVG)
  • Einigungsstelle (§ 76 Abs. 3 BetrVG)
  • Betriebsvereinbarungen (§ 77 BetrVG)
  • Datenschutz (§ 79a BetrVG)
  • Hinzuziehung des Sachverständigen bei KI-Fragen (§ 80 Abs. 3 BetrVG)
  • Mitbestimmung bei Ausgestaltung mobiler Arbeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG)
  • etc.

Zielgruppen

Geschäftsführer, Personalleiter, Personalverantwortliche

Methoden

Kurzreferate, Erfahrungsaustausch

Technische Vorraussetzungen

Für die Teilnahme sind ein PC, Laptop oder Tablet mit Internetzugang, Audio, ggf. Kamera und Headset erforderlich.

Referentin/Referent/Referenten

Prof. Dr. Bernd Schiefer

Geschäftsführer unternehmer nrw, Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen e. V., Fachbereich Recht; Fachanwalt für Arbeitsrecht, Herausgeber und Verfasser arbeitsrechtlicher Abhandlungen und Kommentare, Professor für Arbeitsrecht an der Hochschule Fresenius, Köln

Programm / Seminare für Fach- und Führungskräfte (BB) / Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht /

 
 

Seminarnummer: BB-RF-076-w

Termin auf Anfrage

Dauer: 3 Stunden

Weiterbildungsorganisation

Gabi Pongratz
0211 4573-248
pongratz@bwnrw.de

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