Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Was will der Gesetzgeber und was muss gemacht werden?
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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Was will der Gesetzgeber und was muss gemacht werden?
Ziele
Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten, unter das ab 2024 Unternehmen auch mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden fallen. Bis dahin müssen diese ihre Lieferketten auf Verletzungen von grundlegenden Menschenrechts- und Umweltstandards ebenso wie auf das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit überprüfen und gegebenfalls anpassen. Dies kann ebenso kleinere Unternehmen als Teil einer Lieferkette betreffen aufgrund der Sorgfaltspflichten ihrer Kunden.
Inhalte
Zielgruppen
Geschäftsführung, Vorstände, Fach und Führungskräfte aus Bereichen wie Einkauf, Produktion, Lieferantenmanagement, Logistik, Qualitätsmanagement, Compliance, Personal, Recht, Organisation sowie Interessierte, die vom LkSG tangiert werden, und damit quasi an alle, die starten wollen
Technische Vorraussetzungen
Für die Teilnahme sind ein PC, Laptop oder Tablet mit Internetzugang, Audio, ggf. Kamera und Headset erforderlich.
Referentin/Referent/Referenten
Programm / Seminare für Fach- und Führungskräfte (BB) / XTRASEMINARE /
Seminarnummer: BB-RF-090-w
Termin auf Anfrage
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Unverbindliche Vormerkung
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Dauer: 6:30 Stunden
Weiterbildungsorganisation
Daniela Triestram
0211/4573- 285
triestram@bwnrw.de
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