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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Was will der Gesetzgeber und was muss gemacht werden?

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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Was will der Gesetzgeber und was muss gemacht werden?

Ziele

Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten, unter das ab 2024 Unternehmen auch mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden fallen. Bis dahin müssen diese ihre Lieferketten auf Verletzungen von grundlegenden Menschenrechts- und Umweltstandards ebenso wie auf das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit überprüfen und gegebenfalls anpassen. Dies kann ebenso kleinere Unternehmen als Teil einer Lieferkette betreffen aufgrund der Sorgfaltspflichten ihrer Kunden.

Inhalte

1. Geschützte Belange

  • Menschenrechte: Verbot von Kinderarbeit · Schutz vor Sklaverei und Zwangsarbeit · Arbeitsschutz und damit zusammenhängende Gesundheitsgefahren · Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns
  • Umweltbelange: Übereinkommen von Minamata über Quecksilber · Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoff · Basler Übereinkommen über die grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung

2. Geforderte Compliance-Maßnahmen

  • Grundlegende Compliance-Strukturen, Aufbau- und Ablauforganisation
  • Unterschiedliche Pflichtenkreise (eigene Orga, Konzern, Tier 1, Tier 2)
  • Planung: Risikomanagement und Risikoanalyse
  • Präventionsmaßnahmen: Grundsatzerklärung auf Basis der CRA · Verankerung Regelwerke im eigenen Geschäftsbereich · Verpflichtung der „Tier 1“-Lieferanten
  • Abhilfemaßnahmen: Reaktionsmöglichkeiten und -pflichten im eigenen Geschäftsbereich und Konzern ggü. Tier 1 und 2 · Jährliche und anlassbezogene Prüfung der Wirksamkeit der Abhilfemaßnahmen
  • Nachvollziehbarkeit: Dokumentation und Aufbewahrung, Datenschutz · Öffentliche Berichterstattung · Kontrolle der Umsetzung 

3. Umsetzung

  • Aufbau der Maßnahmen in der Aufbauorganisation: Menschenrechtsbeauftragter · Verhältnis zu Compliance, CSR und Einkauf
  • Aufbau der Maßnahmen in der Ablauforganisation: Einbau der Sensorik, KyB · Einrichtung Beschwerdemanagement
  • Einbindung Stakeholder: Betriebsrat · Wirtschaftsausschuss · Behörden
  • Durchführung einer Risikoanalyse und GAP-Analyse, KO-Kriterien
  • Vertragsklauseln für Lieferantenverträge und Verhaltenskodex für Lieferanten
  • Auswirkung auf Arbeitsverhältnisse: Verpflichtung durch neue Regelwerke · Pflichtverletzungen und arbeitsrechtliche Sanktionen

 

Zielgruppen

Geschäftsführung, Vorstände, Fach und Führungskräfte aus Bereichen wie Einkauf, Produktion, Lieferantenmanagement, Logistik, Qualitätsmanagement, Compliance, Personal, Recht, Organisation sowie Interessierte, die vom LkSG tangiert werden, und damit quasi an alle, die starten wollen

Technische Vorraussetzungen

Für die Teilnahme sind ein PC, Laptop oder Tablet mit Internetzugang, Audio, ggf. Kamera und Headset erforderlich. 

Referentin/Referent/Referenten

Dr. Jan Tibor Lelley

LL.M. (Suffolk University Law School), Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner der Kanzlei BUSE | Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB in Essen/Frankfurt

Dr. Tobias Eggers

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Zertifizierter Compliance Officer, Partner der Kanzlei PARK | Wirtschaftsstrafrecht, Dortmund

Programm / Seminare für Fach- und Führungskräfte (BB) / XTRASEMINARE /

 
 

Seminarnummer: BB-RF-090-w

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21.06.2023 | Online
09:30 - 16:00 Uhr

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21.06.2023, Online

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Online Seminargebühr375,00 €
Gesamt375,00 €

Dauer: 6:30 Stunden

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Gabi Pongratz
0211 4573-248
pongratz@bwnrw.de

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