Das neue Hinweisgeberschutzgesetz – Was kommt nun auf die Unternehmen zu?
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Das neue Hinweisgeberschutzgesetz – Was kommt nun auf die Unternehmen zu?
Ziele
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juli 2023 in Kraft treten. Alle öffentlichen Stellen sowie privatwirtschaftliche Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden fallen unter das HinSchG und müssen daher eine interne Meldestelle einrichten. Bei Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten muss dies innerhalb der Privatwirtschaft erst bis zum 17. Dezember 2023 erfolgen. Die interne Meldestelle muss unabhängig und hinreichend fachkundig sein. Über die interne Meldestelle muss eine vertrauliche Meldung und Bearbeitung eingehender Hinweise sichergestellt werden. Das Seminar verhilft den Teilnehmenden, die Einhaltung des HinSchG in ihren Organisationen sicherzustellen.
Inhalte
Zielgruppen
Geschäftsführungen, Mitarbeitende aus der Rechtsabteilung und/oder dem Bereich Compliance, Verantwortungsträger für die Bereitstellung der internen Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz, Datenschutzbeauftragte
Methoden
Vortrag, Diskussion und praxisnahe Beispiele
Technische Vorraussetzungen
Für die Teilnahme sind ein PC oder Laptop mit stabilem Internetzugang, Audio, Mikrofon (Headset) und Kamera erforderlich.
Referentin/Referent/Referenten
Programm / Seminare für Fach- und Führungskräfte (BB) / Und noch mehr Recht /
Seminarnummer: BB-RF-095-w
Termin auf Anfrage
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Unverbindliche Vormerkung
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Dauer: 3:30 Stunden
Weiterbildungsorganisation
Daniela Triestram
0211/4573- 285
triestram@bwnrw.de