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Das neue Hinweisgeberschutzgesetz – Was kommt nun auf die Unternehmen zu?

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Das neue Hinweisgeberschutzgesetz – Was kommt nun auf die Unternehmen zu?

Ziele

Alle öffentlichen Stellen sowie privatwirtschaftliche Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden fallen unter das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und müssen daher eine interne Meldestelle einrichten. Bei Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten muss dies innerhalb der Privatwirtschaft erst bis Ende 2023 erfolgen. Die interne Meldestelle muss unabhängig und hinreichend fachkundig sein. Über die interne Meldestelle muss eine vertrauliche Meldung und Bearbeitung eingehender Hinweise sichergestellt werden. Das Seminar verhilft den Teilnehmenden, die Einhaltung des HinSchG in ihren Organisationen sicherzustellen. Die Inhalte werden der Gesetzgebung angepasst.

Das Seminar ist in 2 Blöcke aufgeteilt: 11:00-12:45 Uhr und 14:00-15:45 Uhr

Inhalte

  • Wer benötigt eine interne Meldestelle?
  • Was kann an die interne Meldestelle gemeldet werden? öffentliches Auftragswesen · Finanzsektor (inklusive Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung) · Produktsicherheit und -konformität · Umweltschutz · Lebensmittelsicherheit und Tierschutz · öffentliche Gesundheit · Verbraucherschutz · Datenschutz · Finanz- und Steuerrecht · Straf- und Bußgeldrecht · Verkehrsrecht (inklusive Straße, Schiene, Wasser und Luft)
  • Aufgaben der internen Meldestelle: interne Untersuchungen beim Beschäftigungsgeber · Verweis der hinweisgebenden Person an andere zuständige Stellen · Abschluss des Verfahrens aus Mangel an Beweisen oder anderen Gründen · Abgabe des Verfahrens an eine zuständige Behörde
  • Organisation einer internen Meldestelle: Konzeption eines Meldeportals · Fachkunde der internen Meldestelle

Zielgruppen

Geschäftsführungen, Mitarbeitende aus der Rechtsabteilung und/oder dem Bereich Compliance, Verantwortungsträger für die Bereitstellung der internen Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz, Datenschutzbeauftragte

Methoden

Vortrag, Diskussion und praxisnahe Beispiele

Technische Vorraussetzungen

Für die Teilnahme sind ein PC oder Laptop mit stabilem Internetzugang, Audio, Mikrofon (Headset) und Kamera erforderlich. 

Referentin/Referent/Referenten

Alexa Finke

Langjährige Tätigkeit als Rechtsanwältin in einer deutschen Großkanzlei mit Tätigkeitsschwerpunkten im Datenschutz, Konzerndatenschutz und IT-Recht bei Scheja & Partner Rechtsanwälte

Frédéric Michel

Rechtsanwalt, Tätigkeitsschwerpunkten Datenschutz- und IT-Recht; Beratung von Unternehmen und Konzernen im nationalen und internationalen Datenschutzrecht bei Scheja & Partner Rechtsanwälte, Bonn

Programm / Seminare für Fach- und Führungskräfte (BB) / Und noch mehr Recht /

 
 

Seminarnummer: BB-RF-095-w

Termin auf Anfrage

Dauer: 4 Stunden

Weiterbildungsorganisation

Gabi Pongratz
0211 4573-248
pongratz@bwnrw.de

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