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Delegation von Unternehmerpflichten

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Delegation von Unternehmerpflichten

Pflichten ordnungsgemäß und rechtswirksam übertragen

Ziele

Ein Unternehmer kann seine Pflichten grundsätzlich auch auf andere Personen übertragen. In Bezug auf die ordnungsgemäße Organisation seines Geschäftsbetriebs kann er sogar dazu verpflichtet sein, dies für gewisse Pflichten vorzunehmen. Dies ist dann der Fall, wenn seine Pflichten so zahlreich und vielschichtig sind, dass er außerstande ist, sie selbst im Einzelnen wahrzunehmen, was bei Unternehmen der Regelfall ist. Gerade auch beim Arbeitsschutz erlangt die Übertragung von Unternehmerpflichten eine große Bedeutung.

Unsere Online-Veranstaltung vermittelt Ihnen die wichtigsten Informationen dazu, wann eine gesonderte Pflichtenübertragung erforderlich ist, welche Anforderungen für eine rechtswirksame Delegation zu beachten sind und welche insbesondere (Überwachungs-) Pflichten auch im Fall einer wirksamen Delegation bei Ihnen verbleiben. Sie erfahren, welche Haftungsrisiken hierbei sowohl für Sie als Delegierenden als auch für den Delegationsempfänger zu beachten sind und wie sie Ihre Pflichten ordnungsgemäß und rechtswirksam übertragen. Anhand von Beispielen u. a. aus dem Arbeitsschutz lernen Sie, welche Strategien zur Haftungsreduzierung in Betracht kommen.

Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmer und Führungskräfte, die sich einen Überblick über die Thematik verschaffen wollen.

Inhalte

  • Welche Pflichten im Unternehmen gibt es und von wem sind diese grundsätzlich einzuhalten?
  • Wie können diese Pflichten im Unternehmen an andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wirksam delegiert werden?
  • Welche Haftungsrisiken bestehen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?
  • Welche Strategien zur Haftungsreduzierung gibt es?

Zielgruppen

Geschäftsführung, Führungskräfte

Methoden

Vortrag, Beispiele, Diskussion

Technische Vorraussetzungen

Für die Teilnahme sind ein PC oder Laptop mit stabilem Internetzugang, Audio, Mikrofon (Headset) und Kamera erforderlich.

Referentin/Referent/Referenten

Dr. Tilman Coenen

Dr. Tilman Coenen ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Partner einer großen Sozietät in Hamm und Mitautor von Fachliteratur zum Gesellschaftsrecht.

Programm / Seminare in Südwestfalen / Unternehmensrecht /

 
 

Seminarnummer: BB-RF-137-w

Termin auf Anfrage
Unverbindliche Vormerkung

Dauer: 2:30 Stunden

Weiterbildungsorganisation

Roman Kehr
02371-8291-958
kehr@bwnrw.de

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