Delegation von Unternehmerpflichten
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Delegation von Unternehmerpflichten
Pflichten ordnungsgemäß und rechtswirksam übertragen
Ziele
Ein Unternehmer kann seine Pflichten grundsätzlich auch auf andere Personen übertragen. In Bezug auf die ordnungsgemäße Organisation seines Geschäftsbetriebs kann er sogar dazu verpflichtet sein, dies für gewisse Pflichten vorzunehmen. Dies ist dann der Fall, wenn seine Pflichten so zahlreich und vielschichtig sind, dass er außerstande ist, sie selbst im Einzelnen wahrzunehmen, was bei Unternehmen der Regelfall ist. Gerade auch beim Arbeitsschutz erlangt die Übertragung von Unternehmerpflichten eine große Bedeutung.
Unsere Online-Veranstaltung vermittelt Ihnen die wichtigsten Informationen dazu, wann eine gesonderte Pflichtenübertragung erforderlich ist, welche Anforderungen für eine rechtswirksame Delegation zu beachten sind und welche insbesondere (Überwachungs-) Pflichten auch im Fall einer wirksamen Delegation bei Ihnen verbleiben. Sie erfahren, welche Haftungsrisiken hierbei sowohl für Sie als Delegierenden als auch für den Delegationsempfänger zu beachten sind und wie sie Ihre Pflichten ordnungsgemäß und rechtswirksam übertragen. Anhand von Beispielen u. a. aus dem Arbeitsschutz lernen Sie, welche Strategien zur Haftungsreduzierung in Betracht kommen.
Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmer und Führungskräfte, die sich einen Überblick über die Thematik verschaffen wollen.
Inhalte
Zielgruppen
Geschäftsführung, Führungskräfte
Methoden
Vortrag, Beispiele, Diskussion
Technische Vorraussetzungen
Für die Teilnahme sind ein PC oder Laptop mit stabilem Internetzugang, Audio, Mikrofon (Headset) und Kamera erforderlich.
Referentin/Referent/Referenten
Programm / Seminare in Südwestfalen / Und noch mehr Recht /
Seminarnummer: BB-RF-137-w
Termin auf Anfrage
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Unverbindliche Vormerkung
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Dauer: 2:30 Stunden
Weiterbildungsorganisation
Uta Kressin
02371-8291-957
kressin@bwnrw.de