Die Haftung von Geschäftsführungen und Aufsichtsräten/Beiräten
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Die Haftung von Geschäftsführungen und Aufsichtsräten/Beiräten
Ziele
Geschäftsführungen und Mitglieder von Aufsichtsräten oder Beiräten von GmbHs und GmbH & Co. KGs sind Personen, die nach der Rechtsprechung des BGH einem strengen Sorgfaltsmaßstab unterliegen, dessen Verletzung eine persönliche Haftung begründen kann. Ziel des Vortrags ist es, typische Verhaltenspflichten und Haftungsrisiken aufzuzeigen, damit das Problembewusstsein zu schärfen, gleichzeitig aber auch Wege zur Haftungsvermeidung darzustellen. Hierbei werden sowohl das „gesunde“ Unternehmen betrachtet als auch Krisensituationen erörtert.
Inhalte
Zielgruppen
Geschäftsführung und Mitglieder von Aufsichtsräten oder Beiräten von GmbHs und GmbH & Co. KG
Methoden
Referentin/Referent/Referenten
Programm / Seminare für Fach- und Führungskräfte (BB) / Und noch mehr Recht /
Seminarnummer: BB-RF-052
25.06.2024 | Paderborn
13:00 - 16:30 Uhr
Termin, Ort25.06.2024, Arbeitgeberverband für die Gebiete Paderborn, Büren, Warburg und Höxter e.V. | Anmelden |
Kosten
Seminargebühr | 270,00 € | |
Gesamt | 270,00 € |
Dauer: 4:30 Stunden
Weiterbildungsorganisation
Daniela Triestram
0211/4573- 285
triestram@bwnrw.de
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