EU-Whistleblower-Richtlinie – Was sich für Unternehmen seit dem 17.12.2021 geändert hat
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EU-Whistleblower-Richtlinie – Was sich für Unternehmen seit dem 17.12.2021 geändert hat
Ziele
Die neue EU-Hinweisgeberrichtlinie, die am 16.12.2019 in Kraft getreten ist und deren Umsetzung auf nationaler Ebene in Deutschland noch ansteht, hebt den Schutz von Hinweisgebern auf ein EU-weit einheitliches Niveau. Sie legt Mindeststandards für den Schutz von Personen fest, die bestimmte Verstöße gegen das Unionsrecht melden.
Neben der Darstellung der Eckpunkte dieser Richtlinie werden in diesem Online-Seminar insbesondere die betriebliche Umsetzungsmöglichkeiten diskutiert.
Inhalte
- Aktueller Stand der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie: Chronologie des Gesetzgebungsprozesses – Relevante Streitpunkte zum Referentenentwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes – Eckpunkte des aktuellen Koalitionsvertrages
- Risiken im Hinblick auf die aktuelle Rechtslage: Bindungswirkung der EU-Whistleblower-Richtlinie – Risiken richtlinienkonformer Auslegung
- Wesentlicher Inhalt der EU-Whistleblower-Richtlinie
- Praktischer Vorschlag zum Umgang mit aktueller Rechtsunsicherheit
- Hot Topics in der aktuellen Diskussion: Reichweite des deutschen Umsetzungsgesetzes – Zulässigkeit zentraler Hinweisgebersysteme (Stellungnahme der EU-Kommission) – Zulassung anonymer Hinweise – Auswahl geeigneter Meldekanäle
Zielgruppen
Geschäftsführung, Personalleitung und -mitarbeitende, Mitarbeitende der Rechtsabteilung, Chief Compliance Officer, Compliance-Officer
Methoden
Vortrag und interaktiver Austausch
Referentin/Referent/Referenten
Programm / Seminare für Fach- und Führungskräfte (BB) / 5. Und noch mehr Recht /
Seminarnummer: BB-VA-191-w
Dauer: 2:30 Stunden
Weiterbildungsorganisation
Marie-Claire Aschmann
0211 4573-285
aschmann@bwnrw.de
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