Fallstricke bei der Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung
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Fallstricke bei der Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung
Kompaktes Wissen für die Lohn- und Gehaltsabrechnung
Ziele
Hatten Sie bisher noch keine Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung oder möchten Sie entspannter in Ihre nächste Prüfung gehen?
Ungefähr alle vier Jahre führt die Deutsche Rentenversicherung eine Betriebsprüfung in jedem Unternehmen durch. Spätestens wenn eine solche Prüfung ankündigt ist, sollten Sie daher sicher sein, dass alle Entgeltunterlagen vorhanden und inhaltlich korrekt sind.
Eine Betriebsprüfung in der Sozialversicherung kann unter Umständen unangenehme Folgen für die Betriebe haben. Meistens gibt es eine Vielzahl von Fragen und Unsicherheiten, und keine Prüfung ist wie die andere. Um Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten im Klaren sein.
Fundiertes Wissen über die sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen typischer Abrechnungssachverhalte ist eine wichtige Voraussetzung, um der Prüfung durch die DRV entspannt entgegen zu sehen. So vermeiden Sie Fehler, die zu hohen Nachforderungen führen.
In unserer Live-Online-Veranstaltung zeigt Ihnen der Referent einige Prüfungsschwerpunkte und Stolperfallen auf und vermittelt die notwendigen Fachkenntnisse.
Inhalte
Betriebsprüfung durch die DRV
Allgemeines zur Prüfung bei den Arbeitgebern
Umfang der Betriebsprüfung - Folgeprüfung nach einer BP ohne Beanstandung – Folgeprüfung nach einer BP mit Beanstandungen
Entgeltunterlagen – Arbeitsverträge – Arbeitszeitnachweise - Aufzeichnungspflichten bei Minijobbern und Familienangehörigen – Ausnahme MiLoG
Rechte und Pflichten aller Beteiligten – Vorlage von Berichten zur LSt-Außenprüfung – Führung und Aufbewahrung von Lohnunterlagen – Konsequenzen bei Nichteinhalten - Schätzverfahren
Verjährung – Grundsatz – Große Verjährungsfrist – Hemmung der Verjährung bei langen Prüfverfahren
Säumniszuschläge – Grundsätzliches zum Säumniszuschlag – Beitragsforderungen ohne Säumniszuschläge
Beitragstragung – Wer trägt welche Beiträge? Inanspruchnahme des Arbeitnehmers
Mitwirkungspflichten der Arbeitnehmer
BP – Zusammenarbeit HZA und Steufa – Strafverfahren bei Beitragshinterziehung
Die elektronische Betriebsprüfung
Nach der Betriebsprüfung – Widerspruch – Fristen - Begründung
BP-Schwerpunkt: Grundlagen der Entgeltabrechnung
Aufgaben der Entgeltabrechnung
Arbeitnehmereigenschaft / Arbeitsverhältnis § 611 a BGB
Führungskräfte und Mitarbeiter, Finanz- und Rechnungswesen
Methoden
Vortrag, Praxisbeispiele, Diskussion
Technische Vorraussetzungen
Für die Teilnahme sind ein PC oder Laptop mit stabilem Internetzugang, Audio, Mikrofon (Headset) und Kamera erforderlich.
Referentin/Referent/Referenten
Bernd Dondrup
Bernd Dondrup ist Krankenkassen-Betriebswirt und seit über 35 Jahren als Referent tätig. Er ist als ehemaliger Vorstand einer gesetzlichen Krankenkasse ein ausgewiesener Kenner des Sozialversicherungsrechts und deckt sämtliche Basis- und Spezialthemen im Sozialversicherungsrecht ab.