Hinweisgeberschutzgesetz - Kompaktwissen zum Betrieb einer internen Meldestelle

Programm / Seminare für Fach- und Führungskräfte (BB) / Unternehmensrecht /

 

Seminarnummer: BB-RF-095-w

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Termin, Ort

10.11.2026, Online

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Kosten

Online Seminargebühr290,00 €
Gesamt290,00 €

Dauer: 2:30 Stunden

Weiterbildungsorganisation

Daniela Triestram
0211/4573- 285
triestram@bwnrw.de

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Hinweisgeberschutzgesetz - Kompaktwissen zum Betrieb einer internen Meldestelle

Ziele

Seit dem 17. Dezember 2023 sind alle Beschäftigungsgeber mit in der Regel mindestens 50 Mitarbeitenden nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Der professionelle Betrieb einer internen Meldestelle fördert ein ethisches und rechtskonformes Verhalten des Unternehmens und dient der Aufklärung und Prävention von Verstößen.

Bei der Einrichtung und dem Betrieb einer internen Meldestelle müssen zahlreiche gesetzliche Anforderungen gewahrt werden. Dies gilt insbesondere für den vertraulichen Umgang mit sensiblen Informationen bei der Untersuchung gemeldeter Verstöße. Das Seminar verhilft den Teilnehmenden, die Einhaltung des HinSchG in ihren Unternehmen und Organisationen sicherzustellen und stellt die Möglichkeiten der Einrichtung und Organisation einer internen Meldestelle dar. Anhand praxisnaher Beispiele wird aufgezeigt, wie eine professionelle Fallbearbeitung unter Wahrung der gesetzlichen Anforderungen  erfolgt .

Inhalte

  • Wer benötigt eine interne Meldestelle?
  • Anwendungsbereich des HinSchG: Wer ist vom HinSchG geschützt? · Was kann an die interne Meldestelle gemeldet werden?
  • Unterscheidung: interne und externe Meldestellen
  • Überblick über alle gesetzlichen Pflichten für Unternehmen nach dem HinSchG
  • Möglichkeiten der Organisation einer internen Meldestelle im Unternehmen: Konzeption eines Meldeportals · Auslagerung an einen externen Dritten
  • Aufgaben der internen Meldestelle
  • Relevante datenschutzrechtliche Aspekte
  • Handlungsempfehlungen für die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen des HinSchG
  • Praxisbeispiel

Zielgruppen

Geschäftsführungen, Mitarbeitende aus der Rechtsabteilung und/oder dem Bereich Compliance, Verantwortungsträger für die Bereitstellung der internen Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz, Datenschutzbeauftragte, alle sonstigen Personen, die in ihrer Organisation für die Entgegennahme / die Bearbeitung von Meldungen zuständig sind

Methoden

Vortrag, Diskussion und praxisnahe Beispiele

Technische Voraussetzungen

Für die Teilnahme sind ein PC oder Laptop mit stabilem Internetzugang, Audio, Mikrofon (Headset) und Kamera erforderlich. 

Referentin/Referent/Referenten

Caroline Janssen
Frédéric Michel