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JAV: Rechte und Pflichten der JAV

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JAV: Rechte und Pflichten der JAV

Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG

Ziele

Die Teilnehmer werden mit den Rechten und Pflichten der Jugend- und Auszubildendenvertretung vertraut gemacht und erhalten praxisorientierte Hilfestellungen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

Inhalte

  • Einführung in die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung: Grundgedanken und System des Arbeitsrechts · Arbeit mit Gesetzestexten · Wichtige Gesetze für JAV-Mitglieder · Die Sozialpartner
  • Das Betriebsverfassungsgesetz und die Jugend- und Auszubildendenvertretung: Grundkonzeption des Betriebsverfassungsgesetzes · Amtsführung der JAV · Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat, dem Arbeitgeber, der Ausbildungsleitung · Rechte und Aufgaben der JAV
  • Seminarbilanz

Zielgruppen

Neugewählte Jugend- und Auszubildendenvertreter, die noch keine bzw. geringe Kenntnisse in den rechtlichen Grundlagen für ihr Amt haben und als Auffrischung für Fortgeschrittene

Methoden

Kurzreferate, Lehrgespräche, Erfahrungsaustausch, praktische Übungen

Referentin/Referent/Referenten

Volker Ostler

Juristische Ausbildung in systemischer Organisationsberatung und Coaching, Fortbildung in Wirtschaftsmediation. Langjährige Berufstätigkeit als Personaldirektor und Vice President Human Resources in deutschen und int. Unternehmen. Seit 1998 tätig als Executive Coach, Managementtrainer und Wirtschaftsmediator, Vorstand Gesellschaft für Diversity Management (DGDM), Bonn

Programm / Seminare für Betriebsratsmitglieder-JAV (BR) / 6. Jugend- und Auszubildendenvertretung /

 
 

Seminarnummer: BR-JAV-015

Jetzt anmelden

02. - 03.03.2023 | Unna
09:30 - 17:30 Uhr

Termin, Ort

02. - 03.03.2023, Ringhotel Katharinen Hof

Anmeldung erbeten bis: 23.02.2023

Anmelden

Kosten

BRS-Seminargebühr965,00 €
BRS-Verbandspreis865,00 €

Dauer: 2 Tage

Weiterbildungsorganisation

Gabi Pongratz
0211 4573-248
pongratz@bwnrw.de

Hinweise:
Die BRS-Seminargebühr umfasst grundsätzlich auch die Kosten für die Verpflegung und die Übernachtung im Einzelzimmer bei mehrtägigen Seminaren (s. AGB).

BRS-Seminargebühr für Mitglieder: Für Unternehmen, die über ihre Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband auch Mitglied im BWNRW sind, ist eine ermäßigte Seminargebühr vorgesehen.

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