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JAV: Rechte und Pflichten der JAV

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JAV: Rechte und Pflichten der JAV

Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG

Ziele

Die Teilnehmer werden mit den Rechten und Pflichten der Jugend- und Auszubildendenvertretung vertraut gemacht und erhalten praxisorientierte Hilfestellungen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

Inhalte

  • Einführung in die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung: Grundgedanken und System des Arbeitsrechts · Arbeit mit Gesetzestexten · Wichtige Gesetze für JAV-Mitglieder · Die Sozialpartner
  • Das Betriebsverfassungsgesetz und die Jugend- und Auszubildendenvertretung: Grundkonzeption des Betriebsverfassungsgesetzes · Amtsführung der JAV · Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat, dem Arbeitgeber, der Ausbildungsleitung · Rechte und Aufgaben der JAV
  • Seminarbilanz

Zielgruppen

Neugewählte Jugend- und Auszubildendenvertreter, die noch keine bzw. geringe Kenntnisse in den rechtlichen Grundlagen für ihr Amt haben und als Auffrischung für Fortgeschrittene

Methoden

Kurzreferate, Lehrgespräche, Erfahrungsaustausch, praktische Übungen

Referentin/Referent/Referenten

Dr. Guido Mareck

Studium der Rechtswissenschaft, mehrjährige Tätigkeit als Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit, seit 2016 Vorsitzender Richter am Arbeitsgericht Dortmund, seit Juli 2016 stellvertretender Direktor des Arbeitsgerichts Dortmund und seit 9/2022 Lehrbeauftragter an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, Dortmund.

Programm / Seminare für Betriebsratsmitglieder-JAV (BR) / 5. Jugend- und Auszubildendenvertretung /

 
 

Seminarnummer: BR-JAV-015

Jetzt anmelden

24. - 25.06.2025 | Dortmund
09:30 - 17:30 Uhr

Termin, Ort

24. - 25.06.2025, Mercure Hotel Dortmund Centrum

Anmeldung erbeten bis: 10.06.2025

Anmelden

Kosten

BRS-Seminargebühr1.035,00 €
BRS-Verbandspreis935,00 €

Dauer: 2 Tage

Weiterbildungsorganisation

Gabi Pongratz
0211 4573-248
pongratz@bwnrw.de

Hinweise:
Die BRS-Seminargebühr umfasst grundsätzlich auch die Kosten für die Verpflegung und die Übernachtung im Einzelzimmer bei mehrtägigen Seminaren (s. AGB).

BRS-Seminargebühr für Mitglieder: Für Unternehmen, die über ihre Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband auch Mitglied im BWNRW sind, ist eine ermäßigte Seminargebühr vorgesehen.

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