Mindestlohn und Minijob - Auswirkungen des Mindestlohngesetzes
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Mindestlohn und Minijob - Auswirkungen des Mindestlohngesetzes
Ziele
Ab dem 1. Oktober 2022 können Mini- und Midijobber mehr Geld verdienen. Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 12,00 Euro pro Stunde. Durch die neue Minijob-Verdienstgrenze sind dann 43,3 Stunden im Monat möglich. Ebenso werden Verdienstgrenzen für Midijobs ausgedehnt und die Beitragsbelastungen sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer anders gestaltet.
Die Änderungen des Gesetzgebers führen in der täglichen Praxis wiederum zu neuen Fallstricken in der Entgeltabrechnung. Im Rahmen von Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV), des Zolls oder der Finanzverwaltung richtet sich der Fokus der Prüfer gezielt auf den Bereich der Aushilfstätigkeiten.
Im Rahmen dieses Seminars machen wir die Teilnehmenden mit den Neuerungen vertraut und versetzen sie in die Lage, diese in der Praxis umzusetzen.
Inhalte
Zielgruppen
Führungskräfte und Mitarbeitende Finanz- & Rechnungswesen
Methoden
Technische Vorraussetzungen
Für die Teilnahme sind ein PC oder Laptop mit stabilem Internetzugang, Audio, Mikrofon (Headset) und Kamera erforderlich.
Referentin/Referent/Referenten
Programm / Seminare in Südwestfalen / Sozial- und Steuerrecht /
Seminarnummer: BB-RF-300-w
Termin auf Anfrage
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Unverbindliche Vormerkung
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Dauer: 3 Stunden
Weiterbildungsorganisation
Uta Kressin
02371-8291-957
kressin@bwnrw.de