Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz - Grundlagen, Rechte, Pflichten und Vorgehensweisen
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Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz - Grundlagen, Rechte, Pflichten und Vorgehensweisen
Seminar nach § 37 Abs 7 BetrVG
Ziele
Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Beschäftigten eine arbeitsvertragliche Schutz- und Fürsorgepflicht: Er sorgt dafür, dass die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit sichergestellt und deren Arbeitsbedingungen menschengerecht gestaltet sind. Dies sind nicht nur Forderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), sondern wichtige Säulen einer Unternehmens- und Präventionskultur. Die Gefährdungsbeurteilung stellt nach dem ArbSchG den dafür zentralen Prozess zur Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen dar und ist eine notwendige Voraussetzung für die Erfüllung der betrieblichen Arbeitsschutzpflichten. Ebenso zentral ist die damit einhergehende Durchführung erforderlicher Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Generell regelt das ArbSchG nur den Rahmen und lässt viel Raum für betriebliche Lösungen. Diese verlangen eine enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Die Mitbestimmung im Arbeits- und Gesundheitsschutz ist weitreichend und gehört deshalb zu einem der Top-Themen jedes Betriebsrats. Neben der ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung erhalten die Teilnehmenden einen Überblick über den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Inhalte werden praxisorientiert anhand von Auszügen aus Gesetzen, Verordnungen und betrieblich installierten Checklisten vermittelt. Ergänzt werden können diese Aspekte durch vorab kommunizierte Themenwünsche der Teilnehmenden.
Inhalte
Zielgruppen
Betriebsratsmitglieder, Interessenvertretungen
Methoden
Vortrag, Diskussion, Praxisbeispiele
Technische Vorraussetzungen
Für die Teilnahme sind ein PC oder Laptop mit stabilem Internetzugang, Audio, Mikrofon (Headset) und Kamera erforderlich.
Referentin/Referent/Referenten
Programm / Seminare für Betriebsratsmitglieder-JAV (BR) / 5. Zukunftsorientiert handeln /
Seminarnummer: BR-VT-020-w
Termin auf Anfrage
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Unverbindliche Vormerkung
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Dauer: 3 Stunden
Weiterbildungsorganisation
Hinweise:
Die BRS-Seminargebühr umfasst grundsätzlich auch die Kosten für die Verpflegung und die Übernachtung im Einzelzimmer bei mehrtägigen Seminaren (s. AGB).
BRS-Seminargebühr für Mitglieder: Für Unternehmen, die über ihre Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband auch Mitglied im BWNRW sind, ist eine ermäßigte Seminargebühr vorgesehen.