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Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz - Grundlagen, Rechte, Pflichten und Vorgehensweisen

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Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz - Grundlagen, Rechte, Pflichten und Vorgehensweisen

Seminar nach § 37 Abs 7 BetrVG

Ziele

Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Beschäftigten eine arbeitsvertragliche Schutz- und Fürsorgepflicht: Er sorgt dafür, dass die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit sichergestellt und deren Arbeitsbedingungen menschengerecht gestaltet sind. Dies sind nicht nur Forderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), sondern wichtige Säulen einer Unternehmens- und Präventionskultur. Die Gefährdungsbeurteilung stellt nach dem ArbSchG den dafür zentralen Prozess zur Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen dar und ist eine notwendige Voraussetzung für die Erfüllung der betrieblichen Arbeitsschutzpflichten. Ebenso zentral ist die damit einhergehende Durchführung erforderlicher Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Generell regelt das ArbSchG nur den Rahmen und lässt viel Raum für betriebliche Lösungen. Diese verlangen eine enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Die Mitbestimmung im Arbeits- und Gesundheitsschutz ist weitreichend und gehört deshalb zu einem der Top-Themen jedes Betriebsrats. Neben der ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung erhalten die Teilnehmenden einen Überblick über den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Inhalte werden praxisorientiert anhand von Auszügen aus Gesetzen, Verordnungen und betrieblich installierten Checklisten vermittelt. Ergänzt werden können diese Aspekte durch vorab kommunizierte Themenwünsche der Teilnehmenden.

Inhalte

  • Rechtsgrundlagen (ArbSchG, ASiG, MuSchG, JuSchG)
  • Systematik, Rechte und Pflichten im Arbeitsschutz
  • Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Arbeitgeber und Beschäftigten
  • Physische & psychische Gefährdungsbeurteilungen
  • Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz • Unterweisungen
  • Rechtssichere Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz • Beispiele für Rechtsfolgen (Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Zivilrecht und Arbeitsrecht)
  • Exkurs zu SARS-CoV-2: Aktuelles zur Pandemie
  • Freie Themen der Teilnehmer (z. B. Besonderheiten beim Einsatz von Fremdfirmen, Arbeitsprogramme der 3. GDA-Periode)
  • Seminarbilanz

Zielgruppen

Betriebsratsmitglieder, Interessenvertretungen

Methoden

Vortrag, Diskussion, Praxisbeispiele

Technische Vorraussetzungen

Für die Teilnahme sind ein PC oder Laptop mit stabilem Internetzugang, Audio, Mikrofon (Headset) und Kamera erforderlich. 

Referentin/Referent/Referenten

Dr. Mikko Börkircher

Mehrjährige leitende Tätigkeit im Bereich Bau, Rohstoff, Chemie. Forschungs-, Lehrund Beratererfahrung im Produktions- und Qualitätsmanagement. Verbandsingenieur bei METALL NRW, Verband der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen e. V.

Programm / Seminare für Betriebsratsmitglieder-JAV (BR) / 5. Zukunftsorientiert handeln /

 
 

Seminarnummer: BR-VT-020-w

Termin auf Anfrage
Unverbindliche Vormerkung

Dauer: 3 Stunden

Weiterbildungsorganisation

Hinweise:
Die BRS-Seminargebühr umfasst grundsätzlich auch die Kosten für die Verpflegung und die Übernachtung im Einzelzimmer bei mehrtägigen Seminaren (s. AGB).

BRS-Seminargebühr für Mitglieder: Für Unternehmen, die über ihre Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband auch Mitglied im BWNRW sind, ist eine ermäßigte Seminargebühr vorgesehen.

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