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Transparenzregister - Pflichteintrag

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Transparenzregister - Pflichteintrag

Ziele

Bislang war nur ein kleinerer Teil der deutschen Unternehmen zur Eintragung im Transparenzregister verpflichtet. Für viele Unternehmen galt bislang eine sogenannte Mitteilungsfiktion, wonach bestimmte Eintragungen im Handelsregister ausreichend waren, um nicht noch eine gesonderte Eintragung im Transparenzregister vornehmen zu müssen. Diese sogenannte Mitteilungsfiktion ist nun durch eine Gesetzesänderung im Jahr 2021 entfallen, so dass nun praktisch alle Unternehmen sich dort registrieren und den wirtschaftlich Berechtigten benennen müssen.

Wenn Sie bislang Ihre Gesellschaft nicht beim Transparenzregister angemeldet haben, müssen Sie dies nunmehr bis spätestens zum 30.06.2022 umsetzen (für bestimmte Rechtsformen, wie z.B. die AG, lief diese Übergangsfrist sogar bereits zum 31.03.2022 ab; eine Nachholung ist aber möglich und erforderlich). Da diese Eintragungspflicht in erheblichen Umfang u.a. mit Ordnungsgeldern sanktioniert werden kann, ist dringend zu raten, dieser Eintragungspflicht nachzukommen.

In unserer Veranstaltung geben wir eine Anleitung für die Eintragung im Transparenzregister und erläutern den Umgang mit Unstimmingkeitsmeldungen.

 

Inhalte

  • Zweck und Funktionsweise des Transparenzregisters
  • Anleitung für eine Eintragung, u.a.:
    • Wie funktioniert eine Registrierung?
    • Welche Person(en) ist/sind als (ggf. fiktiv) wirtschaftlich Berechtigte einzutragen?
    • Wie ermittele ich den/die wirtschaftlich Berechtigte(n) in meinem Unternehmen?
    • Was gilt bei Konzernstrukturen?
  • Umgang mit Unstimmigkeitsmeldungen
  • Sanktionen
  • Aktive Nutzungsmöglichkeit (Einsicht in Daten anderer Unternehmen)

Zielgruppen

Geschäftsführer, Unternehmensleitung, Rechtsabteilung

Methoden

Vortrag, Teilnehmerfragen, Diskussion

Technische Vorraussetzungen

Für die Teilnahme sind ein PC oder Laptop mit stabilem Internetzugang, Audio, Mikrofon (Headset) und Kamera erforderlich.

Referentin/Referent/Referenten

Dr. Tilman Coenen
Dr. Tilman Coenen ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Partner einer großen Sozietät in Hamm und Mitautor von Fachliteratur zum Gesellschaftsrecht.

Programm / Seminare in Südwestfalen / Online-Seminare /

 
 
 

Seminarnummer: BB-RF-126-w

Termin auf Anfrage

Dauer: 1 Stunde

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Uta Kressin
02371-8291-957
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