Veränderungsprozesse im Unternehmen
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Veränderungsprozesse im Unternehmen
Seminar nach § 37 Abs. 7 BetrVG
Ziele
Eine Vielzahl von Transformationsprojekten in Unternehmen erreichen nur bedingt die mit ihnen verbundenen Ziele. Ein häufiger Grund für dieses Phänomen: es wird nicht genügend berücksichtigt, dass die beteiligten Menschen diesen Weg der Veränderungen mitgehen müssen. Statt sie für diese Prozesse zu motivieren und sie über die Bedeutung von benötigten (neuen) Kompetenzen und ihre aktive Mitverantwortung zu informieren, lösen viele Changeprojekte eher Unsicherheit und Unbehagen aus. Anhand von Best-Practice-Beispielen werden deshalb in diesem Seminar die Stellhebel vorgestellt, die gelungene Transformationen in Unternehmen bedingen. Dieses Wissen benötigen gerade auch Betriebsratsmitglieder. Denn sie können ihrer Verantwortung gegenüber der Belegschaft nur gerecht werden, wenn sie erkennen, was diese Prozesse bedeuten und welche Handlungsoptionen sich daraus ergeben. Dabei geht es hier nicht um die rechtliche Sicht auf ihre Mitbestimmungsrechte, sondern um ihr Mitwirken als Betriebsrat an einer Kultur der positions-, abteilungs- und fachübergreifenden Zusammenarbeit, damit Veränderungen im Unternehmen erfolgreich und nachhaltig zusammen umgesetzt werden können. Daher bietet dieses Seminar zusätzlich die Möglichkeit, an konkreten Praxisbeispielen der teilnehmenden Betriebsräte gemeinsame Ideen zu den jeweiligen Fragestellungen zu entwickeln.
Inhalte
Zielgruppen
Betriebsratsmitglieder aller Branchen
Methoden
Referentenvortrag, moderierter Meinungsaustausch, Fallbeispiele, Fallberatung
Referentin/Referent/Referenten
Programm / Seminare für Betriebsratsmitglieder-JAV (BR) / 5. Zukunftsorientiert handeln /
Seminarnummer: BR-VT-018
Termin auf Anfrage
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Unverbindliche Vormerkung
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Dauer: 1 Tag , max. Teilnahmezahl: 12
Weiterbildungsorganisation
Daniela Triestram
0211/4573- 285
triestram@bwnrw.de
Hinweise:
Die BRS-Seminargebühr umfasst grundsätzlich auch die Kosten für die Verpflegung und die Übernachtung im Einzelzimmer bei mehrtägigen Seminaren (s. AGB).
BRS-Seminargebühr für Mitglieder: Für Unternehmen, die über ihre Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband auch Mitglied im BWNRW sind, ist eine ermäßigte Seminargebühr vorgesehen.