Wahl der Schwerbehindertenvertretung
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Wahl der Schwerbehindertenvertretung
Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Ziele
Die regelmäßigen Wahlen der Schwerbehindertenvertretung finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November statt. Das nächste Mal im Herbst 2022. Eine Schwerbehindertenvertretung kann gewählt werden, wenn fünf oder mehr schwerbehinderte Menschen bei einem Arbeitgeber arbeiten. Gesetzliche Aufgabe des Betriebsrats ist es, auf die Wahl einer Schwerbehindertenvertretung hinzuwirken. Das Wahlrecht übernimmt viele Elemente aus dem Betriebsverfassungsrecht. Aus den Wahlgrundsätzen ergeben sich in der Praxis zahlreiche Fragen und Anforderungen an die Einleitung und Durchführung der Wahl, auf die in dem Seminar eingegangen wird.
Inhalte
Zielgruppen
Betriebsratsmitglieder
Methoden
Kurzreferate, Praxisbeispiele
Technische Vorraussetzungen
Für die Teilnahme sind ein PC oder Laptop mit stabilem Internetzugang, Audio, Mikrofon (Headset) und Kamera erforderlich.
Referentin/Referent/Referenten
Programm / Seminare für Betriebsratsmitglieder-JAV (BR) / 1. Grundlagen für die Betriebsratsarbeit /
Seminarnummer: BR-GL-005-w
Dauer: 3 Stunden
Weiterbildungsorganisation
Gabi Pongratz
0211 4573-248
pongratz@bwnrw.de
Hinweise:
Die BRS-Seminargebühr umfasst grundsätzlich auch die Kosten für die Verpflegung und die Übernachtung im Einzelzimmer bei mehrtägigen Seminaren (s. AGB).
BRS-Seminargebühr für Mitglieder: Für Unternehmen, die über ihre Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband auch Mitglied im BWNRW sind, ist eine ermäßigte Seminargebühr vorgesehen.
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