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30.03.2023: Aktuelle Fragen der Arbeitszeiterfassung (Online-XTRASEMINAR), 9.30 - 12.00 Uhr

Das Thema „Arbeitszeiterfassung“ hat spätestens nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13.09.2022 1 ABR 22/21), nach der der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet ist, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann, viele Unternehmen verunsichert. Das NRW - Arbeitsministerium plant, einen Erlass zur Umsetzung des Urteils herauszugeben. Der Erlass soll den Arbeitsschutzbehörden eine Leitlinie geben, welche Maßnahmen die Unternehmen zur Umsetzung des Urteils ergreifen können bzw. müssen.

Bis heute fehlt eine Anpassung der arbeitsrechtlichen Vorschriften an das Urteil. Hinzu kommt, dass die Vorstellungen des Bundesarbeitsgerichts nach einer zügigen Umsetzung sich mit der bestehenden Rechtslage nicht umsetzen lassen, so dass Arbeitgeber sich kaum rechtstreu verhalten können. Welche Vorstellungen hat das Bundesarbeitsgericht konkret? Mit welchen gesetzlichen Änderungen werden Arbeitgeber rechnen müssen? Wird jede Form der Arbeitszeit erfasst werden müssen? Wird es Ermessensspielräume bei der Arbeitszeiterfassung geben? Diesen Fragen werden sich Arbeitgeber stellen müssen.

Aus diesem Grund gibt Rechtsanwalt Walter Korte, Geschäftsführer Abteilung Arbeitsrecht, unternehmer nrw, online in Aktuelle Fragen zur Arbeitszeiterfassung am 30.03.2023 (09.30 – 12 .00 Uhr) einen Überblick über die jetzige Rechtslage und einen Ausblick, auf das, was Arbeitgeber erwartet, wenn sie künftig rechtskonform die Arbeitszeit erfassen wollen.  Aktuelle Änderungen werden kurzfristig berücksichtigt (Anmeldeschluss: 23.03.2023, Seminarkosten: 240,00 €).

 

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