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22.09.2023: Das neue Hinweisgeberschutzgesetz
Die Vorschriften des neuen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sind zu großen Teilen am 2. Juli 2023 in Kraft (Art. 10 Abs. 2 HinSchG) getreten. Es gilt für alle privatwirtschaftliche Unternehmen sowie öffentlichen Stellen mit mehr als 50 Mitarbeitenden und folglich müssen diese eine interne Meldestelle einrichten. Bei Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten muss dies erst bis Ende 2023 erfolgen.
Das Online-XTRA-Seminar Das neue Hinweisgeberschutzgesetz – Was kommt nun auf die Unternehmen zu? am 22.09.2023 von 10.00 Uhr bis 14.45 Uhr zeigt auf, wie die Unternehmen die Einhaltung des Hinweisgeberschutzgesetzes in ihren Organisationen sicher stellen können und was sie dabei beachten müssen.
Das Seminar richtet sich an Mitglieder der Geschäftsführung, Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Recht, Compliance und Personal sowie an Verantwortungsträger für die Bereitstellung der internen Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz und Datenschutzbeauftragte.
Die Seminargebühr beträgt 330 Euro pro Person (Anmeldeschluss: 15.09.2023). => Information/Anmeldung